Mit Verfügung vom 17. Juni 2016 veranlagte die Dienststelle B.______ des Grundbuchamtes A.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) die Handänderungssteuer mit CHF 81’619.00. Zudem stundete es die Handänderungssteuer im Umfang von CHF 14'400.00 für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen. Am 16. Mai 2019 teilte die Beschwerdeführerin dem Grundbuchamt mit, dass sie die geforderten Unterlagen erst Ende Jahr einreichen könne.