Mit Verfügung vom 7. Juli 2021 ersucht das instruierende Rechtsamt der DIJ das Grundbuchamt um Zustellung der in den Vorakten enthaltenen Unterlagen betreffend den Nachweis zur Steuerbefreiung. Innert dieser Frist reichen die Beschwerdeführenden unaufgefordert je eine Hauptwohnsitzbestätigung der Gemeinde F.______ vom 16. Juli 2021 sowie das von ihnen ausgefüllte und per 3. August 2021 datierte Formular 2b zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums ein. Das Grundbuchamt stellt dem Rechtsamt zudem die entsprechenden Vorakten zu. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen.