Mit Verfügung vom 8. Juli 2016 veranlagte die Dienststelle A.______ des Grundbuchamtes B.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) die Handänderungssteuer mit CHF 26'100.00. Zudem stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer im Umfang von CHF 14'400.00 für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückserwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen.