Das von den Beschwerdeführenden dem Grundbuchamt nachgereichte Schreiben der Gemeinde D. ______ vom 27. Februar 2019 sowie die von ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens eingereichten weiteren Beweismittel (bspw. schriftliche Bestätigung der Baufirma, welche bis zum 14. Dezember 2016 mit ihren Arbeiten fertig sein musste, damit die Beschwerdeführenden einziehen konnten, Rechnung für die Lieferung von Holz-Pellets zum Heizen