Die Beschwerdeführenden sind überzeugt, ihren Wohnsitz rechtzeitig seit dem Jahreswechsel 2016/2017 und damit vor dem 6. Januar 2017 in der Liegenschaft D. ______ Gbbl. Nr. 1000 begründet zu haben. Zusammen mit ihrer Beschwerde reichten sie diverse Dokumente mit ein, welche nachweisen sollen, dass sich ihr Hauptwohnsitz bereits seit dem Jahreswechsel 2016/2017 und somit vor dem 6. Januar 2017 in der Liegenschaft D. ______ Gbbl. Nr. 1000 befindet.