Aufgrund der von Dezember 2016 bis März 2017 andauernden privaten und beruflichen starken Belastung sei es ihnen entgangen, die persönliche An- und Abmeldung bei den Gemeinden vorzunehmen. Dass sie sich vor dem 6. Januar 2017 bei der Einwohnergemeinde D. ______ hätten anmelden sollen, sei ihnen erst später klargeworden. Aus diesem Grund sei es der Gemeinde auch nicht möglich gewesen eine entsprechende Bestätigung auf dem Formular 2c des Grundbuchamts auszustellen und auch die Niederlassungsausweise würden nicht den ausreichenden Beweis erbringen.