4 4. 4.1 Die Beschwerdeführenden stellen sich in ihrer Beschwerde auf den Standpunkt, sie seien bereits um den Jahreswechsel 2016/2017 in die Liegenschaft D. ______ Gbbl. Nr. 1000 eingezogen. Aufgrund der von Dezember 2016 bis März 2017 andauernden privaten und beruflichen starken Belastung sei es ihnen entgangen, die persönliche An- und Abmeldung bei den Gemeinden vorzunehmen. Dass sie sich vor dem 6. Januar 2017 bei der Einwohnergemeinde D. ______ hätten anmelden sollen, sei ihnen erst später klargeworden.