«Wir beantragen, dass die Stundungsverfügung vom 6. März 2015 nicht aufgehoben wird, dass wir infolge selbstgenutztem Wohneigentum von der gestundeten Handänderungssteuer in der Höhe von CHF 12'420.00 definitiv befreit werden und dass das Grundpfandrecht auf dem betroffenen Grundstück gelöscht wird. Zudem sind wir von der Gebühr für die Verfügung vom 7. März 2019 (Fr. 300.00) zu befreien. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.» Zusammen mit ihrer Beschwerde reichten die Beschwerdeführenden weitere Beweismittel für die rechtzeitige Wohnsitznahme mit ein.