B. Am 28. Dezember 2018 reichten A. ______ und B. ______ den Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums im Hinblick auf die beantragte nachträgliche Befreiung von der gestundeten Handänderungssteuer (Formular 2b) beim Grundbuchamt ein. Anstelle einer Wohnsitzbestätigung (Formular 2c) lag dem Formular 2c je ein Niederlassungsausweis bei, dem zu entnehmen ist, dass B. ______ am 18. April 2017 und A. ______ am 26. April 2017 Wohnsitz in der Liegenschaft D. ______ Gbbl. Nr. 1000 begründet haben. Zusätzlich reichten die beiden ein Schreiben der Einwohnergemeinde D. ______ vom 20. Dezember 2018 ein, in dem die Einwohnergemeinde bestätigte, dass A. ______ und B. __