A. A. ______ und B. ______ kauften am 16. Oktober 2014 das Grundstück D. ______ Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum als einfache Gesellschaft. Der Eigentumserwerb erfolgte am 6. Januar 2015. Mit Verfügung vom 6. März 2015 stundete das Grundbuchamt C. ______ (nachfolgend Grundbuchamt) die Handänderungssteuer von Fr. 12'420.– für die Dauer von drei Jahren. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. Gestützt auf Art. 56 Abs. 1 letzter Satz des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG;