2. Das bestehende Grundpfandrecht im Betrag von Fr.12'600.– wird auf sämtlichen betroffenen Grundstücken gelöscht. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 7 4. Die Dienststelle C.______ des Grundbuchamtes D.______ hat den Beschwerdeführenden einen Parteikostenersatz von insgesamt Fr. 3'624.75 (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen. 8