Es besteht kein Grund, an der Richtigkeit dieser Bestätigung zu zweifeln. Somit sind die Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung der gestundeten Handänderungssteuer erfüllt und die Beschwerde ist begründet. Den Beschwerdeführenden ist folglich die nachträgliche Steuerbefreiung im Betrag von Fr. 12'600.– zu gewähren. Das in gleicher Höhe bestehende Grundpfandrecht auf sämtlichen betroffenen Grundstücken ist zu löschen (Art. 17a Abs. 2 HG).