Mit Verfügung vom 31. Mai 2016 veranlagte die Dienststelle C.______ des Grundbuchamtes D.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) die Handänderungssteuer mit Fr. 12'600.– und stundete sie für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückerwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen.