A. Mit Kaufvertrag vom 15. April 2016 erwarben A.______ eine Eigentumswohnung mit einem Einstellhallenplatz zu Gesamteigentum (B.______ Gbbl. Nrn. 1000-1 und 2000-2-2). Der Grundbucheintrag bzw. die Eigentumsübertragung erfolgte am 21. April 2016. In ihrer Selbstdeklaration vom 14. April 2016 gaben sie den Kaufpreis von Fr. 700'000.– als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer an. Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum für den Handänderungssteuerbetrag von Fr. 12’600.–.