A. Die Ehegatten A.______ kauften am 1. Februar 2016 die Grundstücke C.______ Gbbl. Nrn. 1000, 2000 und 3000 zu Gesamteigentum als Gütergemeinschaft. In ihrer Selbstdeklaration der Handänderungssteuer vom 1. Februar 2016 führten sie als Bemessungsgrundlage einen Betrag von Fr. 976’000.– auf und ersuchten um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 17. März 2016 wurde die Stundung gemäss der Selbstdeklaration für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs für den Betrag von Fr. 14’400.– gewährt. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.