4 dänderungssteuerrechtlich die Bildung von Stockwerkeigentum oder Miteigentum mit räumlicher Zuordnung der Wohnungen mittels Reglement zu verstehen sei. Auch wenn Dritten ein Wohnrecht oder ein anderes beschränktes dingliches Recht eingeräumt werde, setze die Befreiung von der Handänderungssteuer das Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes mit dem Erwerber voraus.