Das Grundbuchamt stellte mit Schreiben vom 22. Februar 2019 fest, dass weitere Personen mit Wohnrecht an dieser Adresse gemeldet sind, und forderte B.______ und C.______ auf, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Mit Eingabe vom 25. Februar 2019 erklärten sie, dass sie im Januar 2016 das Haus von F.______ erworben hatten. F.______ hätten das Wohnrecht für die Wohnung im Erdgeschoss ohne Mietzins zeitlebens garantiert. Die Wohnung im ersten Stock werde seit Erwerb von B.______, C.______ und Tochter H.______ bewohnt.