A. Mit Kaufvertrag vom 20. November 2015 erwarben B.______ und C.______ das Grundstück D.______ Gbbl.-Nr. 1000 zu je hälftigem Miteigentum. Zusammen mit der Grundbuchanmeldung wurde beim Grundbuchamt A.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Befreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum gestellt. Mit Verfügung vom 29. März 2016 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 5'094.00 und stundete die Steuer in diesem Umfang für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.