B. Mit Schreiben vom 16. Januar 2019 stellen die mittlerweile anwaltlich vertretenen A.______ beim Grundbuchamt ein Gesuch um Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens für das Grundstück Nr. 2000. Sie stellen sinngemäss Begehren auf Abänderung der Veranlagungsverfügung vom 23. August 2016, auf nachträgliche teilweise Befreiung von der Handänderungssteuer für den Erwerb der Liegenschaft Nr. 2000 sowie auf teilweise Rückerstattung der bezüglich dieses Grundstückkaufs bereits geleisteten Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 14'400.–.