Am 21. August 2018 reichen A.______ dem Grundbuchamt die Belege (Grund- buch-Formular Nr. 2b und Hauptwohnsitzbestätigung der Gemeinde D.______) zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums für das Grundstück Nr. 1000 ein; dies im Hinblick auf das bereits bei der Anmeldung dieses Grundstücks gestellte Gesuch um nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer. Mit Verfügung vom 8. Januar 2019 hebt das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 1. September 2015 betreffend das Grundstück Nr. 1000 auf und legt A.______ die gestundete Handänderungssteuer samt Zins und Gebühren in der Höhe von insgesamt Fr. 15'813.60 zur Bezahlung auf. Diese Verfügung ist rechtskräftig geworden.