__ auch diesen Kauf beim Grundbuchamt an, verzichten jedoch bezüglich dieses Kaufs auf ein Gesuch um nachträgliche Befreiung von bzw. um Stundung der Handänderungssteuer. Mit Verfügung vom 23. August 2016 veranlagt das Grundbuchamt die Steuer betreffend das Grundstück Nr. 2000 ordnungsgemäss in der Höhe von Fr 17‘600.–. Diese Veranlagungsverfügung ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Datum vom 7. Januar 2017 melden A.______ ihren neuen Wohnsitz an der Adresse E.______ in D.______ an, der auf dem von ihnen zuletzt erworbenen Grundstück Nr. 2000 liegt. Am 21. August 2018 reichen A.____