Es ist nicht ersichtlich, weshalb es sachlich nicht gerechtfertigt sein soll, dass die Grundbuchämter von den Steuerpflichtigen die Einhaltung dieser im Gesetz aufgestellten Fristen verlangen. Es kann den Grundbuchämtern nicht vorgeworfen werden, sie handelten auf diese Weise überspitzt formalistisch. Gerade weil die Fristen des