29 BV N. 30f.). Gesetzliche Fristen sind in verwaltungsrechtlichen Verfahren weit verbreitet. Das bekannteste Beispiel sind die Rechtsmittelfristen, die in der Regel lediglich 30 Tage dauern und grundsätzlich nicht verlängert werden können. Strikte Fristen sind notwendig, um verwaltungrechtliche Verfahren zu strukturieren. Im Verfahren zur Befreiung und Stundung der Handänderungssteuern für selbstgenutztes Wohneigentum muss der Hauptwohnsitz innert einem Jahr ab Grundstückserwerb in der entsprechenden Baute begründet werden, wenn diese bereits besteht. Muss die Baute noch erstellt werden, hat der Bezug innert zwei Jahren ab Grundstückserwerb zu erfolgen (Art. 11b Abs. 2 HG).