der Käufer den Notar, für ihn alle (weiteren) Akten zu dem mit der Grundbuchanmeldung einzureichenden Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung zu unterzeichnen und beim Grundbuchamt einzureichen. Fettgedruckt ist anschliessend festgehalten: «Diese(r) Auftrag erfasst nicht den vor Ablauf der Stundung zu erbringenden Nachweis der Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung (Art. 17a HG). Der Käufer bestätigt, dass er dem Grundbuchamt diesen Nachweis vor Ablauf der Stundung selber einreichen wird».