A. Am 25. November 2015 meldete Notar C.______ beim Grundbuchamt B.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) einen Kaufvertrag an, demgemäss A.______ die Parzellen D.______ Gbbl. Nrn. 1000, 2000 und 3000 für Fr. 651'000.– erwirbt. Zugleich ersuchte er das Grundbuchamt um nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer und um deren Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 8. Dezember 2015 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer gemäss Selbstdeklaration von A.______ im Betrag von Fr. 11'718.– für die Dauer von 4 Jahren.