Vorliegend hat Lebenspartnerin erst anderthalb Monate nach dem Eigentumserwerb ihres Partners eine Hälfte zu Miteigentum gekauft. Auch zu diesem Zeitpunkt wäre ihr noch die Möglichkeit offengestanden, für diesen Anteil eigenständig ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung mit Steuerstundung zu stellen. Auf ein 5 solches Gesuch hat sie indessen verzichtet, und gegen die Veranlagung der Handänderungssteuer durch das Grundbuchamt vom 15. Oktober 2018 in der Höhe von Fr. 2'268.– hat sie keine Einsprache erhoben.