4.2 Mit dem Verkauf (gemischte Schenkung) eines hälftigen Miteigentumsanteils an der Parzelle D.______ Gbbl. Nr. 1000 für Fr. 126'000.– hat A.______ vor Ablauf der zweijährigen Nutzungsfrist gemäss Art. 11b Abs. 1 HG einen Anteil seines Wohneigentums seiner Lebenspartnerin übertragen. Er kann die Voraussetzungen für die Befreiung von der auf den veräusserten Eigentumsanteil entfallenden Steuer somit nicht mehr erfüllen, weshalb diese nachbezogen werden muss. Dabei ist es unerheblich, ob er die weiteren Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt.