Andererseits hält der Vortrag der Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 zum direkten Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Änderung HG (in Tagblatt des Grossen Rates 2013, Beilage 17 [nachfolgend Vortrag]) unmissverständlich fest, dass der Erwerber das ganze Grundstück als Wohneigentum selbst