D. Am 7. Dezember 2018 reichte A.______, vertreten durch Fürsprecher und Notar B.______, Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (heute: Direktion für Inneres und Justiz [DIJ]) ein mit dem sinngemässen Rechtsbegehren, die Verfügung vom 19. November 2018 sei insofern anzupassen, als das Steuerbefreiungsgesuch vom 14. August 2018 vollumfänglich gutgeheissen werde. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 4. Januar 2019 beantragte das Grundbuchamt, die Beschwerde sei unter Kostenfolgen abzuweisen. 2 Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: