Im März 2019 werde die zweijährige Wohnsitzbestätigung eingereicht werden können, dies innerhalb der vierjährigen Frist (Juli 2015 bis Juli 2019). Es sei ihnen am 6. Juli 2015 beim Einreichen des Gesuches zur nachträglichen Steuerbefreiung und Stundung der Handänderungssteuer nicht möglich gewesen, auf dem GB-Formular 2a das Grundstück als renovationsbedürftig zu deklarieren, da diese Möglichkeit erst später geschaffen worden sei.