3.2 Die Beschwerdeführenden machen sinngemäss geltend, dass beim erworbenen Einfamilienhaus eine Totalsanierung, welche ein Baubewilligungsverfahren erforderte, durchgeführt werden musste. Die entsprechende Baubewilligung sei am 28. April 2016 erteilt worden. Die Umbauarbeiten seien vom Mai 2016 bis Februar 2017 erfolgt. Im März 2019 werde die zweijährige Wohnsitzbestätigung eingereicht werden können, dies innerhalb der vierjährigen Frist (Juli 2015 bis Juli 2019).