1000 und 2000 am 7. Juli 2015 erwarben. Das Gesuch um Stundung der geschuldeten Handänderungsteuer von CHF 5400.– wurde mit Verfügung vom 30. Oktober 2015 gutgeheissen und die Steuer für die Dauer von drei Jahren gestundet. Gemäss Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ begründeten A.______ und B.______ ihren Wohnsitz am 23. Februar 2017 an der Adresse der erworbenen Grundstücke in C.______ .