B. Mit Datum vom 28. August 2018 reichten A.______ und B.______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie eine Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ ein. Mit Verfügung vom 27. September 2018 hob das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 30. Oktober 2015 auf und auferlegte A.______ und B.______ die gestundete Handänderungssteuer von CHF 5400.– samt Zins und Gebühren.