Mit Verfügung vom 30. Oktober 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von CHF 5400.– und stundete die Steuer in demselben Umfang für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.