A. Gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 29. Juni 2015 erwarben A.______ und B.______ die Grundstücke C.______ Gbbl.-Nrn. 1000 und 2000 als einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum. Mit Datum vom 6.Juli 2015 stellten A.______ und B.______ beim zuständigen Grundbuchamt (nachfolgend: das Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 30. Oktober 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von CHF 5400.– und stundete die Steuer in demselben Umfang für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.