Die einzelnen Wohnungen eines Gebäudes werden mit dem eidgenössischen Wohnungsidentifikator (EWID) unterschieden. Als Wohnung gilt die Gesamtheit von Räumen, die für eine Wohnnutzung geeignet sind, eine bauliche Einheit bilden, einen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsam mit anderen Wohnungen genutzten Bereich innerhalb des Gebäudes haben, über eine Kocheinrichtung verfügen und keine Fahrnis darstellen (Art. 2 Bst. c VGWR i.V.m. Art. 2 Abs. 1 ZWG). Ein EWID wird nur einer selbständigen Wohnung zugewiesen (Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR). Alle Personen mit derselben EGID-EWID-Kombination wohnen in derselben Wohnung und bilden zusammen einen Haushalt.