3.2 In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 2. Oktober 2018 hält das Grundbuchamt der Beschwerdeführerin entgegen, das Gebäude weise den Daten aus dem Einwohnerregister GERES zufolge zwei getrennte Wohnungen mit je eigenem eidgenössischen Wohnungsidentifikator (EWID) auf. Ein EWID werde