Die beiden Küchen im ersten und zweiten Obergeschoss seien immer noch nicht betriebsbereit und die jeweiligen Schlafzimmer würden erst seit September 2018 zum Schlafen benutzt. Die eingereichten Pläne würden noch nicht den aktuellen Gegebenheiten entsprechen und liessen zu diesem Zeitpunkt keine Rückschlüsse auf die effektiven Wohnverhältnisse zu. Es würden keine getrennten Haushalte, sondern nur ein Mehrgenerationenhaushalt im Erdgeschoss geführt. Der Beschwerde fügt die Beschwerdeführerin die Einladung zur Durchführung eines Augenscheins an.