Gemäss den Einträgen im Einwohnermelderegister GERES werde ein Teil des Grundstücks, der eine eigene Wohneinheit bilde, durch andere Personen genutzt. Auf den dem Grundbuchamt eingereichten Plänen sei zudem ersichtlich, dass jedes Stockwerk über eine eigene Küche sowie ein eigenes Badezimmer/WC verfüge und die Stockwerke zum Treppenhaus hin abgeschlossen seien. Insofern könne sogar von drei eigenständigen Wohneinheiten ausgegangen werden. Demnach müsse das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts aller im Gebäude wohnhaften Personen verneint und folglich das Erfordernis der ausschliesslichen Selbstnutzung als nicht erfüllt betrachtet werden.