HG kann die Erwerberin oder der Erwerber eines Grundstücks bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung stellen, wenn sie oder er das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen will. Erscheint das Gesuch nicht von vornherein als aussichtslos, stundet das Grundbuchamt die Handänderungssteuer auf den ersten Fr. 800'000. der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks für maximal vier Jahre ab Grundstückerwerb (Art. 11a Abs. 2 und 3 i.V.m. Art. 17 Abs. 2 HG).