__ die gestundete Handänderungssteuer von Fr. 2'835. samt Zins und Gebühren zur Bezahlung auf. Zur Begründung führte das Grundbuchamt aus, die Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung seien nicht erfüllt, da A. ______ das Grundstück nicht ausschliesslich selber nutze.