__ Gbbl.-Nr. 1000 würden nebst ihr auch ihr Ehemann mit den gemeinsamen Kindern, ihre Eltern und ihre beiden Brüder wohnen. Gleichentags erkundigte sich das Grundbuchamt per E-Mail nach den Wohnverhältnissen und der Raumaufteilung des Gebäudes. Mit E-Mail vom 4. September 2018 reichte A. ______ dem Grundbuchamt die Pläne des Gebäudes mit der genauen Zimmeraufteilung ein. Mit Verfügung vom 12. September 2018 wies das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung vom 22. Juli 2015 ab, hob die Stundungsverfügung vom 3. August 2015 auf und legte A. ______ die gestundete Handänderungssteuer von Fr. 2'835. samt Zins und Gebühren zur Bezahlung auf.