Mit Verfügung vom 3. August 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 2'835. und stundete diese für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Am 10. August 2018 reichte A. ______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums in Hinblick auf die beantragte nachträgliche Steuerbefreiung von der gestundeten Handänderungssteuer sowie die Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde E. ______ ein. Auf Rückfrage des Grundbuchamtes hin teilte A. ______ dem Grundbuchamt mit E-Mail vom 3. September 2018 mit, im Gebäude auf dem Grundstück D. ______ Gbbl.-Nr.