A. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 16. Juli 2015 erwarb A. ______ von ihrem Bruder C. ______ einen Miteigentumsanteil von ¼ am Grundstück D. ______ Gbbl.-Nr. 1000 und erhöhte damit ihren Miteigentumsanteil auf ½. Gleichzeitig mit der Grundbuchanmeldung beim Grundbuchamt B. ______ (nachfolgend: das Grundbuchamt) vom 22. Juli 2015 stellte A. ______ ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 3. August 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 2'835. und stundete diese für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.