5.2 In der angefochtenen Verfügung vom 31. August 2018 hat das Grundbuchamt den Beschwerdeführenden die gestundete Handänderungssteuer von Fr. 6'300.– zur Bezahlung auferlegt. Im Weiteren hat es ihnen einen Zins von 3 % ab Datum der Grundbuchanmeldung, ausmachend Fr. 593.25, sowie eine Verfahrensgebühr von Fr. 300.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden begründen nicht, inwiefern die Verfügung in diesem Punkten fehlerhaft sein soll. Aus diesem Grund ist auf das Rechtsbegehren nicht einzutreten.