Grundstückserwerb in der entsprechenden Baute begründet werden, wenn diese bereits besteht. Muss die Baute noch erstellt werden, hat der Bezug innert zwei Jahren ab Grundstückserwerb zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen können diese Fristen durch das Grundbuchamt erstreckt werden. Das Formular 2a zur Deklaration und Veranlagung (in der Fassung von 2015), das Notar C.______ am 9. Juli 2015 für die Beschwerdeführenden ausgefüllt hatte, enthält die Rubrik «Das als Hauptwohnung dienende Grundstück ist unüberbaut», die angekreuzt werden kann.