4. 4.1 Im Kaufvertrag vom 9. Juli 2015 haben die Käufer in Ziff. 12 unter anderem bestätigt, dass sie die Absicht haben, den Hauptwohnsitz spätestens ein Jahr, bei noch nicht erstellten Bauten spätestens zwei Jahre nach Grundstückerwerb zu begründen. Weiter haben sie im Vertrag zur Kenntnis genommen, dass sie dem Grundbuchamt vor Ablauf der Stundung unaufgefordert den Nachweis erbringen müssen, dass alle Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung gemäss Art. 11b HG erfüllt sind. Nach Art. 11b Abs. 2 HG muss der Hauptwohnsitz innert einem Jahr ab Grundstückserwerb in der entsprechenden Baute begründet werden, wenn diese bereits besteht.