Das Grundbuchamt gebe erst seit Anfang 2018 das Formular «Hinweis für die Erwerber bei Stundung der Handänderungssteuer» ab. In ihrer Replik vom 22. November 2018 ergänzen die Beschwerdeführenden, erst seit 2017 würden die Grundbuchämter ein Informationsblatt abgeben, in welchem über die Bezugs- und Nutzungsfrist und deren Erstreckung orientiert werde.