D. Am 14. September 2018 reichten A.______ Beschwerde bei der Justiz-, Ge- meinde- und Kirchendirektion (heute: Direktion für Inneres und Justiz [DIJ]) ein mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Frist zur Begründung des Wohnsitzes sowie die Stundungsfrist sind nachträglich aufgrund der nachfolgenden Ausführungen entsprechend zu verlängern. 2. Der Kaufvertrag vom 9. Juli 2015, im Grundbuch eingetragen den 10. Juli 2015, 2000, ist von der Handänderungssteuer zu befreien. 3. Bei Abweisung der Beschwerde ist auf die Erhebung von Zinsen und Gebühren inkl. Kosten für die Eintragung des gesetzlichen Grundpfandrechts zu verzichten.