A. Am 10. Juli 2015 meldete Notar C.______ beim Grundbuchamt B.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) einen Kaufvertrag an, demgemäss A.______ die Parzelle D.______ (E.______) Gbbl. Nr. 1000 für Fr. 350'000.– erwerben. Zugleich ersuchte er das Grundbuchamt um nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer und um deren Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 4. August 2015 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer gemäss Selbstdeklaration von A.______ im Betrag von Fr. 6'300.– für die Dauer von 3 Jahren.